Beglaubigte und legalisierte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen
W. Pellegrims ist vereidigter Übersetzer beim Gericht erster Instanz in Antwerpen, Abteilung Mechelen, und ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen von z.B. notariellen Urkunden, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Diplomen usw. anzufertigen.
Legalisierte Übersetzungen
Die Übersetzung ist legalisiert, wenn W. Pellegrims sie mit seiner elektronischen Unterschrift versehen hat.
Diese Übersetzungen werden sowohl gedruckt als auch elektronisch von offiziellen Stellen wie Stadtverwaltungen, Ministerien, Gerichten, Notaren usw. akzeptiert.
Physische Unterschriften oder Tintenstempel werden in Belgien nicht mehr verwendet, um Übersetzungen zu beglaubigen.
Für das Ausland bestimmte Apostillen und Legalisierungen
Im Ausland eingereichte Übersetzungen müssen - je nach Land - entweder eine Apostille erhalten oder vom Außenministerium legalisiert werden. Eine Apostille ist ein Siegel, das beweist, dass die Unterschrift auf dem Originaldokument echt ist.
Das Verfahren zur Apostillierung oder Legalisierung von Übersetzungen, die für das Ausland bestimmt sind, ist wie folgt:
- W. Pellegrims stellt eine pdf-Datei des Originaldokuments und der legalisierten Übersetzung auf die entsprechende Website des Außenministeriums.
- Folgende Angaben sind obligatorisch zu machen: (1) Bestimmungsland, (2) E-Mail des Empfängers, (3) Sprache des Empfängers (Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch), (4) Nachname des Empfängers, (5) Vorname des Empfängers.
- Das Außenministerium schickt dem Empfänger eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung von 20 € pro zu apostillierendem oder zu legalisierendem Dokument.
- Nachdem die Zahlung erfolgt ist, schickt das Außenministerium dem Empfänger einen Link, über den er das apostillierte Dokument öffnen, drucken, herunterladen oder weiterleiten kann.
Pellegrims Übersetzungen
Vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für Unternehmen und Einzelpersonen.
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